AGB

Besondere Geschäftsbedingungen (AGB)

Unternehmensbereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung


Fa. Rümpel Max e.U, Inhaber Alina-Claudia Baranyi, 3730 Eggenburg (folgend auch RMB genannt)

1. Beauftragung einer weiteren Firma
RMB kann eine weitere Firma zur Durchführung von Arbeiten heranziehen.

2. Zusätzliche Leistungen
RMB führt unter Wartung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Besenreines Hinterlassen des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen
Alle von RMP zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch von den Mitarbeitern des RMP benutzten Wege, Treppenhäuser, Aufzüge etc. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Seiten des RMP zu Putz- und weiteren Reinigungsarbeiten.

4. Haftungsgrundsätze
RMB haftet ausschließlich für Schäden, die während seiner Arbeitstätigkeit, durch Verlust oder Beschädigung entstehen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

5. Haftungsausschluss
RMB ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder sie Überschreitung der Arbeitsfrist auf Umständen beruht, die RMB auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte ( unabwendbares Ereignis).

6. Rechte Dritter
Bei Abholung von Transport- oder Entrümpelungsgut ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der RMB für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsübernahme und Haftung bei Entrümpleungstätigkeiten
Nach Auftragserteilung und Beginn der Entrümpelungsarbeiten gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Möbel und Inhalte innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume in das Eigentum des RMB über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber dem RMB ist nicht möglich. Insbesondere haftet der RMB nicht für den etwaigen Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht weiter verwendet werden können, weggeschmiessen und sind somit unwiederbringlich verloren.

8. Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen
Die Mitarbeiter der RMB sind ohne vorherige Absprache zwischen den Vertragspartnern nicht verpflichtet Abrissarbeiten oder weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.

9. Zahlungen / Fälligkeit des vereinbarten Entgelts / Anzahlung / Abschlag
Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. RMB behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 80% des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu berechnen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter ( Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist RMB berechtigt gemäß dem Arbeitsfortschritt Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort zur Zahlung in Bar fällig.

10. Schadensmeldungen
Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von drei Werktagen offensichtliche Schäden bei RMB zu melden. Hierbei reicht RMB die einfache Schriftform (Fax / E-Mail). RMB wird sich daraufhin vor Ort begeben und den Schaden schriftlich aufnehmen. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der RMB zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 14 Werktage nach den durchgeführten Arbeiten der RMB mitzuteilen. Auch hier genügt die einfache Schriftform.

 

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