Entrümpelung in Wien: Steuerliche Absetzbarkeit erklärt

Rümpel Max Wien
5. September 2025
Entrümpelung Wien Kosten steuerlich absetzbar?
Viele Menschen in Wien stellen sich die Frage, ob die Kosten für eine Entrümpelung steuerlich absetzbar sind. Gerade dann, wenn eine Haushaltsauflösung, eine Wohnungsräumung oder eine Firmenauflösung ansteht, können schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro zusammenkommen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, in welchen Fällen eine steuerliche Absetzbarkeit möglich ist. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt und keine individuelle Steuerberatung ersetzt wird.
Grundsätzliches zur steuerlichen Absetzbarkeit
Bei Entrümpelungskosten muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine private oder um eine betriebliche Entrümpelung handelt. Private Haushalte können die Kosten nur eingeschränkt absetzen, während Unternehmen deutlich mehr Möglichkeiten haben. Außerdem spielt es eine Rolle, welche Art von Kosten anfällt, ob eine ordentliche Rechnung vorliegt und wie die Zahlung erfolgt ist.
Private Entrümpelungskosten
Für Privatpersonen können Entrümpelungen unter die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. In diesem Fall ist eine teilweise steuerliche Berücksichtigung möglich. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar, also per Überweisung oder Lastschrift, erfolgt. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt. In der Praxis können zum Beispiel die Kosten für die Räumung einer Wohnung nach einem Umzug, nach einem Todesfall oder nach einem Pflegeheim-Einzug steuerlich relevant sein. Allerdings ist der Spielraum hier begrenzt und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Betriebliche Entrümpelungskosten
Anders sieht es bei Unternehmen aus. Wenn Büroräume, Geschäftslokale oder Lagerflächen entrümpelt werden müssen, können die Kosten in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Auch im Rahmen einer Firmenauflösung oder eines Standortwechsels sind die Ausgaben steuerlich anerkannt. Wichtig ist, dass eine lückenlose Dokumentation erfolgt und die Entrümpelung im direkten Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht.
Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit Entrümpelungskosten steuerlich berücksichtigt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine ordentliche Rechnung erforderlich, die den Namen des Auftraggebers, die genaue Leistungsbeschreibung sowie den Rechnungsbetrag ausweist. Die Zahlung sollte immer über das Bankkonto erfolgen, da Barzahlungen steuerlich nicht anerkannt werden. Zudem ist es sinnvoll, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um bei einer Nachfrage des Finanzamts vorbereitet zu sein.
Tipps für Wien und Umgebung
In Wien ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Fragen rund um die Absetzbarkeit. Es empfiehlt sich, Rechnungen und Zahlungsbelege frühzeitig zu sammeln und klar zu ordnen. Wer sich unsicher ist, sollte die individuellen Möglichkeiten mit einem Steuerberater besprechen, da jeder Fall unterschiedlich bewertet werden kann. Auch in Städten wie Brunn am Gebirge, Eisenstadt oder Gumpoldskirchen gibt es viele Haushalte, bei denen Entrümpelungen anfallen können – hier gelten ähnliche Grundsätze. Durch die Zusammenarbeit mit einer professionellen Entrümpelungsfirma wie Rümpel Max ist sichergestellt, dass ordnungsgemäße Rechnungen ausgestellt werden und volle Transparenz über die Kosten besteht.
Fazit
Entrümpelungskosten können in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden. Für Privatpersonen gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten über haushaltsnahe Dienstleistungen, während Unternehmen die Kosten meist unkompliziert als Betriebsausgaben geltend machen können. Entscheidend sind eine ordentliche Rechnung, eine nachvollziehbare Zahlung und eine klare Dokumentation. Wer in Wien eine Entrümpelung plant, sollte deshalb auf einen professionellen Anbieter wie Rümpel Max setzen, um rechtssichere Belege und volle Kostentransparenz zu erhalten.